Home » Politik » EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezüglich Vorratsdatenspeicherung
EU eröffnet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezüglich Vorratsdatenspeicherung
Donnerstag, 16. April 2009 um 09:28 Uhr

Bures will maximal sechs Monate Speicherdauer

Die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Österreich kommt nicht unerwartet. Aus Sicht des BMVIT ist die Vorratsdatenspeicherung, mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre, aber viel zu sensibel, um hier eine Regelung übers Knie zu brechen. So wird am Zeitplan festgehalten, dass zunächst vom Boltzmann-Institut für Menschenrechte bis zum September ein Entwurf ausgearbeitet wird, der höchsten datenschutzrechtlichen Standards entspricht; mit einer Umsetzung der EU-Richtlinie ist in der ersten Jahreshälfte 2010 zu rechnen.

Infrastrukturministerin Doris Bures hat nach dem Urteil des EuGH vom Februar, in dem das EU-rechtskonforme Zustandekommen der Richtlinie bestätigt wurde, das Boltzmann-Institut für Menschenrechte beauftragt, für die telekommunikationsrechtlichen Belange einen Entwurf zu erarbeiten. Dem BMVIT geht es dabei um eine "Mindestumsetzung", was die Speicherdauer betrifft, und um die größtmögliche Wahrung der datenschutzrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards. Die Experten des Boltzmann-Instituts arbeiten bereits daran, der Entwurf wird voraussichtlich im September vorliegen. Mit der Umsetzung ist in der ersten Jahreshälfte 2010 zu rechnen.

Infrastrukturministerin Doris Bures bekräftigt, dass im Umgang mit personenbezogenen Daten größte Sorgfalt geboten sei. "Da es sich um eine Speicherung von Daten auf Vorrat handelt, also ohne dass es Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person gibt und damit jeder Einzelne betroffen ist, ist es mir besonders wichtig, dass wir hier eine Regelung finden, die den größtmöglichen Schutz persönlicher Daten sicherstellt."


Infrastrukturministerin Doris Bures

Foto: BMVIT