| AK kritisiert: Unternehmer dürfen Steuervorteil durch Lohnsteuersenkung nicht für sich behalten |
| Mittwoch, 27. Mai 2009 um 09:43 Uhr |
Die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der Steuerreform 2009 muss allen Arbeitnehmern/-innen grundsätzlich bis spätestens 30. Juni über die Lohnverrechnung im Betrieb gut geschrieben werden. Manche Unternehmer/-innen versuchen scheinbar, diese Gutschrift für sich zu behalten, indem sie sich etwa auf angebliche Nettolohnvereinbarungen berufen: Sie kürzen den Bruttobezug, zahlen damit weniger Abgaben - der Nettobezug für die Beschäftigten bleibt gleich. Das ist absolut unzulässig, so die Arbeiterkammer. Ein LKW-Fahrer wandte sich kürzlich an die AK. Er berichtete, dass er von der Steuerreform nichts hätte. Laut seinem Arbeitgeber gelte die aktuelle Lohnsteuerreform nur für Bruttolohnvereinbarungen. Da bei ihm eine ausdrückliche Nettolohnvereinbarung vorliege, hätte die Gutschrift dem Arbeitgeber zugute zu kommen, da dieser der Abgabepflichtige ist. "Der politische Zweck der Steuerreform war es, die Arbeitnehmer zu entlasten. Wenn jetzt Chefs die Gutschrift nicht weitergeben, würde dieses Ziel völlig verfehlt werden", so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Nicht jede angebliche Nettolohnvereinbarung ist auch tatsächlich eine. Kalliauer: "Echte Nettolohnvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind in der Praxis sehr selten." Im vorliegenden Fall machte das Unternehmen seine Belegschaft ganz nebenbei auch noch darauf aufmerksam, dass aufgrund des "wirtschaftlichen Umfelds" und der "katastrophale Auftragslage" ursprünglich generelle Lohn- und Gehaltskürzungen in Erwägung gezogen worden waren. "Es bleibt der unerfreuliche Verdacht, dass Unternehmer wie dieser die Sorgen und Ängste der Arbeitnehmer ausnutzen, um sie auch noch um das zu bringen, was ihnen vom Gesetz her zusteht", so Kalliauer und er weist darauf hin: Wird die Lohnsteuersenkung dazu genutzt, den Bruttobezug zu reduzieren, bringt das für die einzelnen Arbeitnehmer/-innen nicht nur beim monatlichen Lohn und Gehalt massive Einbußen, sondern auch bei Sonderzahlungen, Abfertigung und Sozialversicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld und Krankengeld. Wer Verdacht schöpft, dass er seine Steuergutschrift nicht bekommt, sollte sich unbedingt an die AK-Rechtsberatung unter der Telefonnummer 050/6906-1 oder Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. wenden |
Die Senkung der Lohnsteuer im Rahmen der Steuerreform 2009 muss allen Arbeitnehmern/-innen grundsätzlich bis spätestens 30. Juni über die Lohnverrechnung im Betrieb gut geschrieben werden. Manche Unternehmer/-innen versuchen scheinbar, diese Gutschrift für sich zu behalten, indem sie sich etwa auf angebliche Nettolohnvereinbarungen berufen: Sie kürzen den Bruttobezug, zahlen damit weniger Abgaben - der Nettobezug für die Beschäftigten bleibt gleich. Das ist absolut unzulässig, so die Arbeiterkammer.