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Erste Anlegerklage gegen Meinl Bank abgewiesen
Dienstag, 28. April 2009 um 10:04 Uhr

Die für einen Mandanten von der oberösterreichischen Poduschka Anwaltsgesellschaft eingebrachte Klage gegen die Meinl Bank wurde vom Bezirksgericht für Handelssachen Wien abgewiesen.

Der Kläger hatte der Meinl Bank im Jahr 2005 den Auftrag zum Kauf von MEL-Zertifikaten erteilt und diesen Kaufauftrag jetzt wegen eines behaupteten Irrtums angefochten. Das Bezirksgericht für Handelssachen wies das Klagebegehren wegen mangelnder aktiver Klagslegitimation ab.

Damit wurde die erste von zahlreichen im Wesentlichen gleichlautenden Klagen gegen die Meinl Bank abgewiesen.